30. Oktober 2017

Keine Bargeldtransaktionen!

Transparency International Schweiz hat eine Studie zu angeblichen Schlupflöchern für Geldwäscherei am Schweizer Immobiliensektor veröffentlicht. Darin werden zahlreiche Forderungen im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen – namentlich die Unterstellung von Notaren, Immobilienmaklern und Anwälten unter das Geldwäschereigesetz – gestellt, ohne Fakten zum Ausmass zu liefern.

Die Maklerkammer empfiehlt seinen Mitgliedern, keine Bargelder im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften entgegenzunehmen oder Geschäfte mit Bargeldtransaktionen zu vermitteln. Die professionelle Immobilienwirtschaft hält diese Richtlinie ein. Durch die Transaktion via Finanzintermediäre wird die Geldwäscherei wirkungsvoll verhindert. Eine Verschärfung der Gesetzgebung, die Immobilientransaktionen massgeblich verteuert, ist nicht erforderlich. Vielmehr schadet sie den Eigenheimbesitzern, der Wirtschaft und den Mietern.